Allgemeine Geschäftsbedingungen:

I. Anerkennung der Bedingungen, Auftragsannahme

1. Diese AGB gilt für sämtliche Geschäftsbeziehungen und sind Bestandteil der zwischen IKF-Translations und dem Vertragspartner geschlossenen Verträge. Sie gelten durch Auftragserteilung als anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind nur verbindlich, wenn IKF-Translations sie ausdrücklich anerkannt hat. Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. IKF-Translations ist berechtigt, sich zur Durchführung seiner Obliegenheiten Dritter zu bedienen.

2. Jeder Auftrag wird erst nach einer verbindlichen, schriftlichen Auftragserteilung oder Bestätigung eines Kostenvoranschlags ausgeführt.

3. Der AG kann einen Auftrag (z.B. zur Anfertigung einer Übersetzung) bis zur Fertigstellung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie IKF-Translations gegenüber schriftlich erklärt wurde. IKF-Translations steht in diesem Fall Schadenersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswerts zu.

4. Auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärungen durch IKF-Translations sind ausschließlich in Schriftform wirksam.


II. Honorare, Zahlungen

1. Honorare werden vor Leistungsbeginn auf Nettobasis vereinbart und liegen der Leistungsbeschreibung des Kunden zugrunde. Sollte sich die Leistungsbeschreibung ändern, wird das Honorar entsprechend angepasst. Für Kostenvoranschläge gilt die angegebene Preisbindungsdauer.

2. IKF-Translations kann ohne Angabe von Gründen einen Vorschuss oder die Vorauszahlung des vollen Honorars verlangen und die Herausgabe einer Übersetzungsleistung von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

3. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

4. Im Fall einer 'Vorausreservierung von Leistungen' (z.B. Übersetzung, Dolmetschen, Korrektorat) von IKF-Translations, die nicht in Anspruch genommen wird, fällt entweder eine Vergütung in Höhe von 60 % des vereinbarten Honorars oder eine Entschädigung für entgangenen anderen Gewinn an, sofern ein anderer Auftrag aufgrund der 'Vorausreservierung' abgelehnt wurde.

5. Alle Dienstleistungen unterliegen der Zahlungspflicht. Als Mitglied verschiedener Übersetzerverbände (z. B. Institute of Translation & Interpreting, BDÜ) mit umfangreichen Referenzen nehme ich keine Probeübersetzungen an.

6. Die Leistungen sind bis spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang zu vergüten.


III. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte/Copyright, Verantwortlichkeit für Inhalte

1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IKF-Translations. Bis dahin hat der AG kein Nutzungsrecht.

2. Die von IKF-Translations im Rahmen der Auftragsarbeit angefertigten Hilfsmittel (z. B. Terminologielisten) sind nicht Bestandteil der Auftragsleistung und bleiben Eigentum von IKF-Translations.

3. Für die Inhalte der übertragenen Daten ist der AG verantwortlich. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der AG. Sofern aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Ansprüche Dritter gegenüber IKF-Translations entstehen, ist der AG verpflichtet, IKF-Translations gegenüber jenen freizustellen.

4. IKF-Translations haftet in keiner Weise für jegliche Qualität, wenn ein Auftraggeber oder eine andere Partei eine von IKF-Translations angefertigte Übersetzung nachträglich abändert.


IV. Qualität und Format des Ausgangstextes bei Übersetzungen, Mitwirkungspflicht des AGs, Datensicherung

1. Es liegt in der Verantwortung des AGs, Dokumente mit klar ersichtlichem Format und leserlichem Inhalt zu liefern und IKF-Translations gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung rechtzeitig zu nennen (Verwendungszweck, Besonderheit des Adressaten, Lieferung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, Layout etc.). Der AG ist verpflichtet, IKF-Translations sofort über etwaige Änderungen während des Übersetzungsprozesses in Kenntnis zu setzen, die in irgendeiner Weise den Inhalt, das Format oder die Ausführungsform des Endproduktes (Druckreife, spezielle Formate) beeinflussen könnten. Jede Änderung kann bei Mehraufwand Anlass zur Preisangleichung nach entsprechender Vereinbarung sein. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

2. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, lässt der AG IKF-Translations rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zukommen, so dass IKF-Translations eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom AG zu überprüfen.

3. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig bzw. hilfreich sind, hat der AG IKF-Translations unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des AGs, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

4. Der AG hat IKF-Translations einen kompetenten Ansprechpartner für das jeweilige Übersetzungsprojekt zu nennen.

5. Absagen (Termine, Auftragsstornierung etc.) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch IKF-Translations.


V. Haftung, Mängelbeseitigung, Schadenersatzansprüche, Rücktrittsrecht

1. Die Abnahme der Leistung erfolgt ohne schuldhaftes Zögern durch den AG.

2. Bei Beschädigung oder Verlust der Dateien auf AG-eigenen oder unseren Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Einbruch oder Diebstahl, Feuer oder Wasser etc. an dem uns überlassenen Material und fertiggestellten Übersetzungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

3. IKF-Translations behält sich das Recht auf Nachbesserung und Mängelbeseitigung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom AG unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Der AG hat IKF-Translations eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Gibt der AG nicht an, dass eine Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, er mir vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne meine Freigabe drucken lässt, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

4. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Texte oder Textteile, die vom AG selbst - oder dessen Beauftragten - geändert oder erweitert wurden.


VI. Lieferzeit, Abgabetermin, Lieferverzögerungen

1. Ein Abgabetermin wird bei jeder Auftragsvergabe neu vereinbart.

2. IKF-Translations ist bemüht, alle Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erledigen. Geringfügige Lieferverzögerungen durch technische Probleme berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadensersatz. Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernehme ich keine Haftung.


VII. Versand

Der Versand erfolgt im Regelfall per E-Mail, auf besonderen Wunsch und in speziellen Fällen auch per Fax, per Post, per Boten oder durch Abholung des AGs selbst (z.B. Originaldokumente). Die Kosten werden nach Vereinbarung berechnet. Die Gefahr der Beschädigung oder des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an die Post bzw. den entsprechenden Kurierdienst auf den AG über.


VIII. Geheimhaltung, Treuepflichten, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle ihnen aus der Zusammenarbeit bekannt gewordenen und nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten gegenüber absolutes Stillschweigen hierüber zu bewahren. IKF-Translations ist verpflichtet, Daten und Informationen des AG, die als vertraulich gekennzeichnet sind, mit besonderer Sorgfalt geheim zu halten. IKF-Translations erklärt, dass von ihr beauftragte Dritte nach §5 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Geheimhaltung verpflichtet sind, über alle ihnen während der Tätigkeit für den AG bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. betrieblichen und geschäftlichen Tatsachen während und nach Beendigung der Auftragsabwicklung Stillschweigen zu bewahren und alle ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, Schriftstücke, Materialien etc., die die Angelegenheiten des AGs betreffen bzw. welche zur Bearbeitung eines Auftrages notwendig waren, auf Wunsch des AGs nach Abwicklung an diesen zurückzugeben bzw. solche Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren.


X. Korrektorats- und Lektoratsleistungen

Sämtliche in dieser AGB explizit für Übersetzungen aufgeführten Bestimmungen gelten ebenfalls für Korrektorat- und Lektoratleistungen für Texte des AGs durch IKF-Translations, insbesondere die Bestimmungen über die Verantwortlichkeit für die Inhalte der Texte, Geheimhaltung und den Versand.

XI. Dolmetsch-Leistungen

1. Im Interesse einer optimalen Verdolmetschung stellt der AG zum frühestmöglichen Zeitpunkt alle für die Vorbereitung und Durchführung des Dolmetscheinsatzes zweckdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Diese umfassen Informationen zu Art und Inhalt der Veranstaltung, Hintergrundinformationen zu einem Unternehmen, einer Organisation oder vorangegangenen Veranstaltungen sowie für die Veranstaltung relevante Schriftstücke und sonstige Unterlagen auf Deutsch und/oder in der Fremdsprache.

2. Sollte eine Aufzeichnung der Verdolmetschung gewünscht werden, ist diese nur mit vorheriger Zustimmung von IKF-Translations zulässig. Der AG haftet für eine unbefugte Aufnahme durch Dritte.

3. Im Falle einer Auftragsstornierung durch den AG wird ein Ausfallhonorar fällig; dieses beträgt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ab Auftragserteilung bis zum 30. Werktag vor Veranstaltungsbeginn 20%, zwischen dem 29. und 10. Werktag 40%, zwischen dem 9. und 4. Werktag 60% und ab dem 5. Werktag 100% des vereinbarten Honorars. Ist die Dolmetscherin bzw. das Dolmetschteam bereits am Einsatzort eingetroffen oder sind sonstige Unkosten entstanden (z.B. Bearbeitungsgebühren bei der Rückgabe von bereits gekauften Fahrkarten), werden die Fahrtkosten abgerechnet bzw. die Kosten gegen Beleg in Rechnung gestellt. Dem AG steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

4. Ein einzelner Dolmetscher dolmetscht durchgehend bis zu höchstens 20 Minuten. Bei längerem Dolmetschbedarf sind 2 Dolmetscher einzusetzen, die sich abwechseln. Falls bei Kenntnis der 20-Minuten-Maximum-Regelung - nur ein Dolmetscher angefordert wurde und die Maximalzeit mit Einverständnis des Dolmetschers überschritten wird, ist IKF-Translations zur Berechnung eines Aufpreises in Höhe von 50% für die überschrittene Dolmetsch-Zeit berechtigt.


XIII. Sonstiges, salvatorische Klausel, Wirksamkeit, Recht, Erfüllungsort

1. Der AG verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IKF-Translations keinem Subunternehmer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen jeglicher Art von IKF-Translations, welchen der AG durch eine Auftragsabwicklung durch IKF-Translations in irgendeiner Weise kennen gelernt hat, direkt Aufträge zu erteilen oder mit diesen Sondervereinbarungen oder Nebenabreden zu treffen, sofern nicht ausdrücklich mit IKF vereinbart.

2. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Darmstadt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.